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  • Vollmacht

Um gegenüber Dritten unsere Bevollmächtigung, für Sie tätig zu werden, nachweisen zu können, benötigen wir eine Vollmacht. Bitte füllen Sie diese – soweit von uns nicht vorgegeben – aus und senden Sie uns diese in 3-facher Ausfertigung im Original per Post zu. Gerne können Sie diese auch zu einem eventuellen Besprechungstermin mitbringen und/oder uns vorab einen Scan zusenden.

Vollmacht Allgemein (zivilrecht)

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Vollmacht in OWi-/Strafsachen

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